Wildunfälle sind ein häufiger Schadensfall im Straßenverkehr. Um die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des beschädigten Fahrzeugs zu decken, ist es ratsam, eine Kaskoversicherung abzuschließen. Doch wann zahlt die Versicherung eigentlich bei Wildunfällen und in welcher Höhe? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die Beiziehung eines Gutachters, die Leistungen der Versicherung und die rechtlichen Grundlagen.
Zeitpunkt für die Beiziehung eines Gutachters
Bei einem Wildunfall sollte zunächst die Polizei verständigt werden, die den Unfall aufnimmt und einen Wildunfallbericht erstellt. Dieser Bericht ist wichtig für die Versicherung, da er die Umstände des Unfalls dokumentiert. Anschließend empfiehlt es sich, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der den Schaden am Fahrzeug begutachtet und bewertet.
Der Gutachter erstellt ein Gutachten, in dem er den Umfang des Schadens, die Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ermittelt. Dieses Gutachten ist die Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung.
Leistungen der Versicherung bei Wildunfällen
Die Leistungen der Versicherung bei Wildunfällen hängen von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. In der Regel sind folgende Leistungen abgedeckt:
- Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs
- Wiederbeschaffungskosten, wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Ausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung
Kostenübernahme und Erstattungsfähigkeit
Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Gutachter, wenn dieser von der Versicherung beauftragt wurde. Beauftragt der Geschädigte einen eigenen Gutachter, muss er die Kosten zunächst selbst tragen. Die Versicherung erstattet die Gutachterkosten jedoch, wenn das Gutachten zur Schadensregulierung notwendig war.
Die Erstattungsfähigkeit der Gutachterkosten hängt außerdem von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. In der Regel werden die Kosten für ein Gutachten übernommen, wenn der Schaden am Fahrzeug höher als ein bestimmter Betrag ist (z.B. 1.000 Euro).
Rechtliche Grundlagen und praktische Tipps
Die rechtlichen Grundlagen für die Schadensregulierung bei Wildunfällen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.
Folgende praktische Tipps sollten Sie bei einem Wildunfall beachten:
- Notieren Sie sich den Unfallort und die Uhrzeit genau.
- Verständigen Sie die Polizei und lassen Sie einen Wildunfallbericht erstellen.
- Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter mit der Schadensbewertung.
- Reichen Sie den Wildunfallbericht und das Gutachten bei Ihrer Versicherung ein.
- Klären Sie mit der Versicherung, ob die Gutachterkosten übernommen werden.
Durch die Beiziehung eines Gutachters und die Kenntnis der Leistungen der Versicherung können Sie sicherstellen, dass Sie bei einem Wildunfall die Ihnen zustehenden Entschädigungsleistungen erhalten. Beachten Sie die rechtlichen Grundlagen und praktischen Tipps, um Ihre Rechte zu wahren und den Schaden schnell und unkompliziert abzuwickeln.