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FAQ zu KFZ-Gutachten



Häufig gestellte Fragen zu KFZ-Gutachten

1. Wofür brauche ich ein Gutachten?
Ein Schadengutachten dient der Beweissicherung und beziffert die Höhe Ihrer Schadenersatzansprüche. Es gibt Auskunft über den Wert Ihres Fahrzeugs vor und nach dem Schadeneintritt, eine eventuell anfallende Wertminderung, die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer sowie Nutzungsausfall- und Mietwagenklasse. Darüber hinaus kann ein Gutachten Rückschlüsse auf den Schadenhergang liefern.

2. Darf ich ein Gutachten in Auftrag geben?
Ja, im Fall eines unverschuldet erlittenen Haftpflichtschadens haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten hierfür hat die gegnerische Versicherung zu erstatten, selbst wenn die Versicherung bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt hat.

3. Wer bezahlt das Gutachten?
Die Kosten für das Gutachten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind. Sie müssen nicht in Vorleistung treten, da wir direkt mit der Versicherung abrechnen. Unser Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und orientiert sich an den gängigen Honorartableaus.

4. Muss ich den Sachverständigen der Versicherung akzeptieren?
Nein, Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens. Ein neutraler Sachverständiger sorgt dafür, dass Ihre Interessen gebührend vertreten werden und nicht die des Versicherers.

5. Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei einer Schadensumme bis etwa 750 Euro reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Sobald größere Lackschäden vorliegen oder sicherheitsrelevante Bauteile betroffen sind, ist ein vollständiges Gutachten erforderlich.

6. Kann ich die Schadenssumme auszahlen lassen, ohne die Reparatur durchzuführen oder kann ich den Schaden selbst reparieren?
Ja, Sie können sich die Schadenssumme auszahlen lassen, ohne die Reparatur durchzuführen. Dies wird als „fiktive Abrechnung“ bezeichnet. Dabei zahlt die Versicherung den ermittelten Schadenbetrag an Sie aus. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Schaden selbst reparieren oder das Geld anderweitig verwenden möchten.

7. Wer zahlt das Gutachten bei einem Autounfall?
Wenn die Schuldfrage geklärt ist und Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt sind, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Bei Bagatellschäden bis etwa 750 Euro reicht meist ein Kostenvoranschlag aus.

8. Habe ich das Recht, mir einen KFZ-Sachverständigen selbst auszusuchen?
Ja, Sie haben das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, selbst wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Sachverständigen beauftragt hat.

9. Wo muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
Sie haben die freie Werkstattwahl. Sie müssen nicht die von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagene Werkstatt nutzen. Es steht Ihnen frei, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.


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