Gutachten Plus+
Dein Kfz Gutachter in Strausberg und Umgebung
Kfz-Gutachten & Schadengutachten: Vor-Ort-Service. Egal, ob Kfz-Gutachten oder Schadengutachten – wir kommen zu dir nach Altlandsberg, Strausberg und Umgebung. Unser Vor-Ort-Service spart dir Zeit und Aufwand.
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Dein Unfallgutachten in Strausberg
Unfall? Keine Sorge, Gutachten Plus+ kümmert sich. Wir sind dein Kfz-Sachverständiger für schnelle, unkomplizierte Schadensbewertung und direkte Abrechnung mit der Versicherung. Erhalte dein kostenloses Unfallgutachten innerhalb von 48 Stunden.
- Gutachten Plus - ist bei Schaden ein Muss!
Professionelle Kfz Gutachten nach einem Unfall
Unfallbericht
Vor-Ort-Begutachtung & detailliertes Gutachten: Wir kommen zu dir, erfassen den Schaden und erstellen ein umfassendes Gutachten, das wir dir, deinem Anwalt und der Versicherung zukommen lassen.
Kostenübernahme
Wenn du in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wurdest, übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Kfz-Gutachten. Wir beraten dich außerdem kostenfrei bei der Wahl eines erfahrenen Anwalts und einer qualifizierten Werkstatt.
Neutralität garantiert
Gegnerische Versicherungen versuchen oft, den Schaden zu gering zu halten, um Kosten zu sparen. Lass dich nicht abspeisen! Mit einem unabhängigen Kfz-Gutachten von uns hast du den Beweis in der Hand, um die volle Entschädigung für deinen Unfallschaden zu erhalten.
Erhalte eine schnelle Beurteilung in weniger als einer Stunde
Kfz-Schaden schnell und einfach bewerten: Foto per WhatsApp, Expertenantwort vom Gutachter innerhalb einer Stunde.
Kfz Gutachter
Für alle Fahrzeuge
Fahrzeugbewertung mit Expertise: wir erstellen umfassende Gutachten für alle Fahrzeugtypen!
Auto
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Und viel mehr
Dein Sachverständiger für Unfallschäden in Strausberg
Fahrzeugbewertung nach Unfall: Wir ermitteln den Schaden präzise mit DAT-Daten und unserer Fachkompetenz. Unsere Gutachten dienen als Grundlage für die Schadensregulierung.
Wir sind für dich da! als dein Kfz-Gutachter
Schnelle und präzise Kfz-Gutachten: Wir sind dein zuverlässiger Partner in Berlin und Brandenburg
Schnelle Gutachten
Persönliche Betreuung
Individuelle Beratung und Unterstützung bei jedem Schritt
FAQ
Das Schadensgutachten dient der Beweissicherung und beziffert die Höhe Ihres Schadensersatzanspruchs. Es gibt Auskunft über den Wert Ihres Kfz vor und nach dem Schadenseintritt, einen etwaigen Wertverlust, den Reparatur- oder Austauschzeitpunkt sowie Nutzungsausfall und Mietwagenklasse. Darüber hinaus kann ein Gutachten Rückschlüsse auf die Entstehung des Schadens liefern.
Ja, im Falle eines unverschuldeten Haftpflichtschadens haben Sie das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung erstatten, auch wenn die Versicherung bereits einen eigenen Gutachter bestellt haben.
Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Sie müssen nicht im Voraus bezahlen, da wir direkt mit der Versicherung abrechnen. Unser Honorar richtet sich nach der Höhe des Schadens und richtet sich nach den üblichen Honorartabellen.
Sie haben das Recht auf einen unabhängigen Gutachter Ihres Vertrauens. Ein neutraler Sachverständiger stellt sicher, dass Ihre Interessen ordnungsgemäß vertreten werden und nicht die des Versicherers.
Für Schäden bis etwa 750 Euro ist in der Regel ein Kostenvoranschlag ausreichend. Bei größeren Lackbeschädigungen oder wenn sicherheitsrelevante Komponenten betroffen sind, ist ein vollständiges Gutachten erforderlich.
Sie können das Geld erhalten ohne die Reparaturen durchführen zu müssen. Dies wird als „fiktive Abrechnung“ bezeichnet. Die Versicherung erstattet Ihnen die Höhe des von uns ermittelten Schadens. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie den Schaden selbst beheben oder das Geld anderweitig verwenden möchten.
Ja, Sie haben das Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu benennen, auch wenn die gegnerische Versicherung bereits einen eigenen Sachverständigen bestellt hat.
Die Werkstatt können Sie frei wählen. Sie müssen nicht die von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagene Werkstatt in Anspruch nehmen. Es steht Ihnen frei, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.