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Ratgeber

Unfall mit Sommerreifen im Winter: Was tun?

Veröffentlicht am 23.10.2026Aktualisiert am 23.10.2026Lesezeit: 6 Minuten
Unfall mit Sommerreifen im Winter: Was tun?

Nach einem Winterunfall kommt oft die Reifenfrage auf. Entscheidend sind die Straßenverhältnisse und die tatsächlich montierten Reifen. Auch Ganzjahresreifen müssen für winterliche Bedingungen die vorgeschriebene Kennzeichnung haben. Fotografieren Sie deshalb nicht nur die Delle, sondern auch Reifen und Straße.

Ein Schritt nach dem anderen

Was Sie jetzt tun können

  1. 1Bringen Sie sich zuerst in Sicherheit. Fotografieren Sie Schnee, Eis oder andere Straßenverhältnisse nur gefahrlos.
  2. 2Machen Sie Bilder der Reifenflanken, der Kennzeichnungen und der betroffenen Räder.
  3. 3Bewahren Sie vorhandene Reifen- und Werkstattrechnungen auf. Notieren Sie Wetter, Uhrzeit und den Ablauf.
  4. 4Sprechen Sie mit uns über die Schadenaufnahme. Bei Streit über Mitschuld oder eine Kürzung hilft ein Verkehrsrechtsanwalt.

Wir kümmern uns um den Fahrzeugschaden. Ob Reifen zum Unfall beigetragen haben, braucht eine eigene, konkrete Prüfung.

Aaron Friedrich, Kfz-Sachverständiger

Aarons Tipp

„Auf dem Reifen steht mehr als nur die Marke. Ein Foto lohnt sich.“
Aaron Friedrich · Kfz-Sachverständiger

Nach dem Winterunfall: erst Sicherheit, dann die ersten Fragen

Hilfe und sicheren Fahrzeugzugang organisieren

Sichern Sie sich und die Unfallstelle und holen Sie nötige Hilfe. Gehen Sie für Reifenfotos nicht in den fließenden Verkehr. Kriechen Sie nicht unter ein unsicher abgestelltes Auto.

Zweifeln Sie an der Fahrbereitschaft, klären Sie einen sicheren Transport. Machen Sie keine Probefahrt, um Reifenhaftung oder Unfallablauf nachträglich zu testen.

Drei Fragen für die erste Anfrage

Erstens: Was war beim Unfall wirklich montiert? Zweitens: Wie sah die Fahrbahn an genau dieser Stelle aus? Drittens: Welche Frage ist offen – Schadenumfang, ein möglicher technischer Beitrag der Reifen oder die Begründung einer Versichererentscheidung?

Nennen Sie uns Fahrzeug, heutigen Standort und etwaige Radwechsel oder Reparaturen, die schon erfolgt sind. Umfang, Zugang und Honorar stimmen wir vor dem Auftrag ab.

Welche Bereifung am Unfalltag tatsächlich montiert war

Reifen und Kennzeichnung je Rad zuordnen

Halten Sie vorhandene Fotos der Reifenbeschriftung zusammen mit der Radposition fest – vorne links, hinten rechts und so weiter. Hilfreich sind Hersteller, Modell, Größe und erkennbare Kennzeichnungen. Was fehlt oder schlecht lesbar ist, lassen Sie offen.

Und sagen Sie dazu, ob die Bilder den Zustand beim Unfall zeigen oder einen späteren. Ein Foto vom Winterradsatz in der Garage beweist nicht, dass die Winterreifen am Unfalltag drauf waren.

Alpine-Symbol und Produktname unterscheiden

Für gewöhnliche Pkw zählt bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen die Kennzeichnung am montierten Reifen. § 36 Absatz 4 StVZO beschreibt die Anforderungen und das Alpine-Symbol: einen Berg mit Schneeflocke.

Die Bezeichnung „Ganzjahresreifen“ oder „Allwetterreifen“ allein reicht als Nachweis nicht. Auch M+S allein ersetzt das Alpine-Symbol nicht. Das Symbol zeigt aber nicht, in welchem Zustand der einzelne Reifen war oder ob er zum Unfall beigetragen hat.

Zwischenzeitliche Wechsel und Arbeiten kenntlich machen

Wurden nach dem Unfall Räder gewechselt, Reifen ersetzt oder der Luftdruck verändert? Teilen Sie Zeitpunkt und Grund mit, soweit bekannt. Ordnen Sie Werkstattrechnung, Montagebeleg und Vorher-Fotos zu.

Muss etwas für eine technische Untersuchung aufbewahrt werden, stimmen Sie das vor der Entsorgung ab. Sicherheit geht vor – aber was danach verändert wurde, soll trotzdem nachvollziehbar bleiben.

Wann die situative Winterreifenpflicht für Pkw greift

Konkrete Fahrbahnverhältnisse beschreiben

Die Winterreifenpflicht für gewöhnliche Pkw hängt von der Fahrbahn ab (§ 2 Absatz 3a StVO). Sie gilt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte. Dann müssen alle Räder die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen.

Das Kalenderdatum und eine allgemeine Wettervorhersage zeigen nicht, wie die Fahrbahn am Unfallort aussah. Für andere Fahrzeugklassen und Ausnahmen gibt es eigene Regeln. Die hier beschriebene Pkw-Regel lässt sich darauf nicht pauschal übertragen.

Eigene Wahrnehmung und spätere Angaben trennen

Notieren Sie Zeitpunkt, Straße, Fahrtrichtung und den betroffenen Abschnitt. Beschreiben Sie, was Sie selbst gesehen haben, und markieren Sie, wo Sie unsicher sind. Unfallbilder, Zeugenangaben oder eine polizeiliche Unfallaufnahme können das ergänzen.

Spätere Wetterdaten ordnen Sie ihrer Quelle, ihrem Zeitpunkt und ihrem örtlichen Bezug zu – sie zeigen nicht automatisch, wie es auf genau diesem Fahrstreifen aussah. Und für neue Fotos kehren Sie bitte nicht in eine gefährliche Situation zurück.

Bereifungsvorschrift, Unfallbeitrag und Zahlung getrennt prüfen

Eine Kennzeichnung ist keine fertige Ursachenfeststellung

Welche Reifen montiert waren, ist eine Frage der Befunde. Ob und wie sie zum konkreten Unfall beigetragen haben, ist eine zweite, technische Frage – dafür braucht es Ablauf, Fahrzeugzustand und erreichbare Belege. Denken Sie auch daran: Ein Radtreffer kann gleichzeitig Reifen, Felge und Fahrwerk beschädigen; der Zustand danach zeigt nicht ohne Weiteres, wie es vorher war.

Nennen Sie uns deshalb frühere Auffälligkeiten und bereits erfolgte Arbeiten. Eine reine Reparaturkostenkalkulation enthält nicht automatisch eine Untersuchung der Unfallursache.

Haftungsquote nicht aus der Reifenbezeichnung ableiten

§ 254 BGB berücksichtigt eigenes Mitverschulden und den Beitrag zum Unfall. Daraus folgt keine feste Quote für Unfälle mit Sommer- oder Ganzjahresreifen. Lassen Sie die rechtliche Einordnung anhand des tatsächlichen Ablaufs prüfen.

Ein technischer Bericht liefert Feststellungen und nachvollziehbare Zusammenhänge. Er entscheidet nicht verbindlich, wer welchen Anteil zahlt.

Eigene Kasko und Gutachterkosten vorab zuordnen

Bei der eigenen Kasko zählen Ihr Vertrag, der Unfall und die genaue Begründung des Versicherers. § 81 Absatz 2 VVG erlaubt bei grob fahrlässiger Verursachung eine Kürzung nach der Schwere des Verschuldens. Eine Reifenbezeichnung allein führt nicht automatisch dazu.

Fragen Sie konkret: Welche Handlung ist gemeint? Wie soll sie den Unfall verursacht haben? Welche Vertragsregel gilt?

Wollen Sie selbst einen Gutachter beauftragen, stimmen Sie den Auftrag und eine mögliche Erstattung vorher mit dem Versicherer ab. Das vereinbarte Honorar und die Erstattung sind zwei eigene Fragen. Eine Schadenmeldung allein ist keine Kostenzusage.

Checkliste für eine gezielte Begutachtung

Ereignis, Bereifung und Fahrzeugzustand zusammenstellen

Bereiten Sie Ihre Schilderung mit Ort und Zeitpunkt vor, dazu zugeordnete Originalbilder, tatsächlich bekannte Reifen- und Raddaten sowie Zeugen- und Unfallunterlagen. Ergänzen Sie bekannte Vorschäden und den heutigen Fahrzeugstandort. Und: Markieren Sie Lücken, statt eine unbekannte Reifenkennzeichnung oder Fahrbahnsituation nachträglich zu vermuten.

Die konkrete Streitfrage und den Auftrag benennen

Schicken Sie vorhandene Werkstattunterlagen und komplette Versicherungsantworten gemeinsam mit. Markieren Sie, worüber gestritten wird: die Bereifung, der technische Unfallbeitrag, die Schadenhöhe oder die vertragliche Deckung. Wir klären dann, welcher Untersuchungsauftrag dafür passt und welche zusätzlichen Feststellungen erreichbar sind.

Eine Besichtigung am beschädigten Auto und eine gesonderte Ursachenprüfung können unterschiedlichen Umfang haben. Die passenden Leistungswege finden Sie unter dem Beitrag.

Häufige Fragen nach einem Winterunfall

Sind Ganzjahresreifen bei einem Winterunfall automatisch ungeeignet?

Nein. Prüfen Sie die Kennzeichnung am Reifen und den konkreten Zustand des Reifens – der Produktname allein beweist nichts. Für gewöhnliche Pkw zählen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen die Anforderungen aus § 2 Absatz 3a StVO und § 36 Absatz 4 StVZO.

Reicht die Aufschrift M+S für die hier beschriebene Winterreifenpflicht?

Nein, M+S allein ersetzt das geforderte Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) nicht. Ordnen Sie die Kennzeichnungen den tatsächlich montierten Reifen zu. Der weitere Zustand und die Eignung dieser konkreten Bereifung sind eigene Fragen – ein Foto vom Symbol ist keine Sicherheitsfreigabe.

Beweisen Sommerreifen allein einen technischen Unfallbeitrag?

Nein. Reifenbefund, Fahrbahnverhältnisse und Unfallablauf gehören zusammen betrachtet. Für die technische Ursachenfrage braucht es einen passenden Auftrag und tragfähige Belege. Eine Haftungsquote oder eine Versicherungszahlung ergibt sich daraus nicht automatisch.

Was hilft, wenn die Räder nach dem Unfall bereits gewechselt wurden?

Nennen Sie Zeitpunkt und Grund des Wechsels und sammeln Sie Vorher-Fotos, Montagebelege und Werkstattunterlagen. Beschreiben Sie den aktuellen Zustand. Und klären Sie die Aufbewahrung ausgebauter Reifen, bevor sie entsorgt werden.

Übernimmt die Kasko ein von mir bestelltes Gutachten?

Das richtet sich nach Ihrem Vertrag und der konkreten Abstimmung mit dem Versicherer. Klären Sie Besichtigungsweg, Auftrag und mögliche Kostenerstattung vorab. Eine Schadenmeldung oder die vereinbarte Selbstbeteiligung allein bestätigt die Übernahme eines eigenen Gutachterauftrags nicht.

Jeder Unfall ist anders. Bei Streit über Ansprüche oder Fristen hilft ein Verkehrsrechtsanwalt; wir helfen beim Fahrzeugschaden.

Ihre Ansprüche

Weitere Fragen nach dem Unfall

Welche Frage ist bei Ihnen noch offen? Die passenden Ratgeber helfen Ihnen beim nächsten Schritt.

Gutachterkosten klären

Ein Gutachten kann nötige Beweise sichern. Ob die Gegenseite es bezahlt, hängt von Verantwortung und Schaden ab. Fragen Sie vor dem Auftrag nach Honorar, Nebenkosten und Ihrem möglichen Eigenanteil. Bei Kasko zählt Ihr Vertrag.

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Hilfe bei Streit um Geld

Eine Verkehrskanzlei prüft Verantwortung, Kürzungen und Ansprüche. Fragen Sie vor dem Auftrag nach Gebühren und Rechtsschutz. Ob die Gegenseite die Kosten übernimmt, hängt vom berechtigten Anspruch und der nötigen Rechtsverfolgung ab.

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Mietwagen oder Entschädigung?

Brauchen Sie ein Ersatzauto, klären Sie Fahrzeugklasse, Preis und Mietdauer. Heben Sie Vertrag, Rechnung und Reparaturtermine auf. Nutzungsausfall – Geld für die Zeit, in der Ihr Auto wegen des Unfalls ausfällt – ist eine andere Möglichkeit mit eigenen Voraussetzungen.

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Kindersitz nach dem Unfall

Schäden können unsichtbar sein. Britax Römer und CYBEX empfehlen nach einem Unfall den Austausch. Beachten Sie die Anleitung Ihres Modells und nutzen Sie einen möglicherweise beschädigten Sitz nicht weiter. Dokumentieren Sie Sitz, Befestigung und Unfall; die Erstattung wird gesondert geklärt.

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Verletzt? Gesundheit zuerst

Ärztliche Befunde und Belege helfen bei Ansprüchen wegen Verletzungen, entgangenem Einkommen oder nötiger Hilfe im Haushalt. Dafür zählen Verantwortung, Unfallzusammenhang und tatsächliche Folgen. Medizinische Hilfe und anwaltliche Prüfung sind eigene Aufgaben neben dem Fahrzeugschaden.

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Bleibt das Auto weniger wert?

Auch nach guter Reparatur kann der Unfall den Verkaufspreis drücken. Das nennt man merkantile Wertminderung. Fahrzeug, Alter, Zustand, frühere Schäden, Reparatur und Markt entscheiden, ob und wie viel Wertverlust bleibt.

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Ausfalltage belegen

Halten Sie fest, wann das Auto nicht nutzbar war, ob Sie es gebraucht hätten und hätten fahren können. Notieren Sie Ersatzmöglichkeiten sowie Reparatur- oder Kaufdaten. Fahrzeuggruppe und anerkannte Dauer bestimmen eine mögliche Entschädigung.

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Welche Werkstatt darf reparieren?

Werkstattwahl und Kostenerstattung sind zwei Fragen. Bei Abrechnung ohne Reparaturrechnung kann die Versicherung begründet auf eine günstigere Werkstatt verweisen. In der Kasko kann eine Werkstattbindung gelten. Prüfen Sie Vertrag, Fahrzeughistorie und Abrechnung, bevor Sie zustimmen.

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Abschleppen und Standgebühren

Klären Sie ein geeignetes Transportziel und bewahren Sie Auftrag und Rechnung auf. Notieren Sie Standtage und vermeiden Sie unnötige Verzögerungen. Ob Kosten ersetzt werden, hängt von Verantwortung, Notwendigkeit und angemessener Höhe ab.

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Auszahlung ohne Reparaturrechnung

Das heißt fiktive Abrechnung. Bei einem Haftpflichtschaden kann sie möglich sein. Prüfen Sie Abzüge, Ihren Haftungsanteil und den passenden Abrechnungsweg. Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, soweit sie tatsächlich anfällt; ein Gutachten garantiert keine bestimmte Auszahlung.

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Telefon, Porto und weitere Auslagen

Notieren Sie unfallbedingte Ausgaben und sammeln Sie Belege. Es gibt keinen bundesweit fest zugesagten Pauschalbetrag. Lassen Sie klären, ob eine Pauschale oder einzelne Nachweise passen und welche Kosten damit schon erfasst sind.

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Was bleibt bei einem Totalschaden?

Der Wiederbeschaffungswert ist der nötige Betrag für ein gleichwertiges Ersatzauto. Der Restwert ist der Wert Ihres beschädigten Wagens. Die Differenz heißt Wiederbeschaffungsaufwand. Prüfen Sie Markt, Ausstattung, Zustand, frühere Schäden, Steuer und Haftungsanteil vor Verkauf oder Angebotsannahme.

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Frage zum Gutachten klären

Schildern Sie kurz den Schaden und den Fahrzeugstandort. Wir erklären, welche Unterlagen benötigt werden und welcher nächste Schritt fachlich sinnvoll ist.

Begutachtung anfragen

Schildern Sie kurz Schaden und Fahrzeugstandort. Wir klären Verfügbarkeit, benötigte Unterlagen und den nächsten Schritt.

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