1. Zuerst die konkrete Frage benennen: Schadenaufnahme oder Reparaturnachweis?
Eine Aufnahme des ursprünglichen Schadens und die Feststellung später ausgeführter Arbeiten beantworten unterschiedliche Fragen. Sagen Sie daher nicht nur, dass noch ein Gutachten fehlt. Beschreiben Sie, wer welches Ergebnis benötigt: Soll der anfängliche Schadenumfang eingeordnet werden, geht es um zusätzliche Feststellungen während der Arbeiten oder um den inzwischen erreichten Reparaturstand? Diese Unterscheidung bestimmt, welche Grundlage überhaupt hilfreich sein kann.
Eine Reparaturbestätigung ist nach der DEKRA-Dienstleistungsbeschreibung eine Beurteilung des ausgeführten Reparaturumfangs. Sie ist nicht automatisch die vollständige Untersuchung eines früher nicht dokumentierten Ausgangszustands. Die dort beschriebene Aufgabenabgrenzung dient hier als fachliche Orientierung; der konkrete Auftrag bei Gutachten Plus+ wird gesondert vereinbart.
Für die Anfrage in Spandau reichen zunächst der Anlass und der tatsächliche Arbeitsstand. Liegt bereits ein Erstgutachten vor, nennen Sie dessen Datum und halten Sie es vollständig bereit. Gibt es nur Werkstattbilder oder einen Kostenvoranschlag, schreiben Sie genau das. Aus einer fehlenden Ausgangsaufnahme wird durch einen späteren Dokumenttitel keine nachträglich vollständig gesicherte Grundlage.


