Ein verdeckter Befund braucht einen Bezug zum ursprünglichen Schaden
Nach einer Demontage kann ein Bereich sichtbar werden, der bei der ersten äußeren Aufnahme nicht zugänglich war. Daraus kann sich eine neue technische Frage ergeben. Entscheidend ist, welche Beschädigung nun erkennbar ist und wie sie zum bekannten Schadenbild passt. Die bloße Aussage „darunter ist noch mehr kaputt“ genügt dafür nicht. Benennen Sie Fahrzeugseite, Bauteil und den Zustand, in dem die Stelle aufgenommen wurde. Ein Befund an einer Halterung ist zunächst getrennt von der Behauptung zu behandeln, sämtliche angrenzenden Komponenten müssten ebenfalls erneuert werden.
Der Gutachter benötigt außerdem den ursprünglichen Vorgang: vorhandenes Gutachten, Schadenfotos und gegebenenfalls frühere Ergänzungen. So lässt sich prüfen, ob die vermeintlich neue Position bereits berücksichtigt war oder tatsächlich eine zusätzliche Feststellung vorliegt. Neue Sichtbarkeit und neuer Schaden sind nicht gleichbedeutend. Eine zuvor verdeckte ältere Beschädigung kann ebenfalls erst jetzt auffallen. Deren technische Zuordnung muss anhand der verfügbaren Anknüpfungstatsachen erfolgen. Es hilft deshalb, Unsicherheiten offen zu benennen, statt jede nach der Demontage entdeckte Spur ohne weitere Prüfung dem aktuellen Unfall zuzuschreiben.


