Darf ich meinen Kfz-Gutachter frei wählen? Ihr Recht einfach erklärt
Die Versicherung sagt, Sie müssten 'deren' Gutachter nehmen? Das ist falsch. Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall das uneingeschränkte Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl.
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Ihr Recht auf freie Gutachterwahl – unverrückbar
Was sagt das Gesetz?
Nach § 249 BGB haben Sie als Geschädigter Anspruch auf vollständige Schadloshaltung. Dazu gehört das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Kein Gesetz, keine Versicherungsbedingung und keine mündliche 'Empfehlung' kann Ihnen dieses Recht nehmen.
Die wichtigsten BGH-Urteile
Der BGH hat mehrfach entschieden: Geschädigte müssen sich nicht auf den Gutachter der Versicherung einlassen. Sie haben das Recht, einen eigenen regionalen Sachverständigen zu beauftragen. Die Versicherung kann Sie auch nicht auf einen 'preisgünstigeren' Gutachter einer Referenzliste verweisen.
Warum die Versicherung Sie trotzdem drängt
Versicherungen haben ein klares wirtschaftliches Interesse: Ein eigener Gutachter bewertet den Schaden niedriger – oft um 30–50% geringer. Das spart der Versicherung Geld, Sie aber erhalten weniger. Unabhängige Gutachter arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse.
Die Tricks der Versicherungen – und wie Sie sich schützen
Trick 1: 'Unser Gutachter kommt gleich mit'
Die Versicherung bietet Ihnen sofort einen Gutachter an – oft bevor Sie überhaupt begriffen haben, was passiert ist. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sie haben Zeit und das Recht, Ihren eigenen Sachverständigen zu wählen.
Trick 2: 'Ein Kostenvoranschlag reicht doch'
Das ist falsch. Ein KVA erfasst keine Wertminderung und keinen Nutzungsausfall – Positionen, die leicht mehrere tausend Euro ausmachen können. Bestehen Sie auf einem vollständigen Gutachten.
Trick 3: 'Unser Gutachter ist genauso unabhängig'
Ein von der Versicherung bezahlter Gutachter ist niemals unabhängig – er steht in einem Vertragsverhältnis zu Ihrem finanziellen Gegner. Sein Job ist es, den Schaden klein zu rechnen.
So setzen Sie Ihre freie Gutachterwahl durch
1. Rufen Sie UNS an – nicht den von der Versicherung genannten Gutachter. 2. Sagen Sie der Versicherung klar: 'Ich beauftrage meinen eigenen unabhängigen Sachverständigen.' 3. Dokumentieren Sie die Kommunikation. 4. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein – Ihr Recht ist unstrittig. 5. Suchen Sie Ihren regionalen Gutachter.
Unser Fazit
Freie Gutachterwahl ist Ihr verbrieftes Recht. Die Versicherung kann Sie nicht zwingen, 'deren' Gutachter zu akzeptieren. Ein unabhängiger Gutachter bedeutet im Schnitt 20–40% höhere Entschädigung. Rufen Sie uns an – wir stellen sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
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