Kfz Gutachter Berlin Unfallgutachten

Ein Autounfall ist immer ärgerlich und bringt viele Unannehmlichkeiten mit sich. Doch es gibt eine einfache Lösung, um den entstandenen Schaden schnell und unkompliziert abzuwickeln: die fiktive Abrechnung. In diesem Beitrag von Gutachten Plus+ erfahren Sie, was eine fiktive Abrechnung ist, ob sie legal ist und welche Schadenspositionen erstattet werden können. Außerdem beleuchten wir die möglichen Nachteile dieser Methode.

Was Bedeutet „Fiktive Abrechnung“?

Mit der fiktiven Abrechnung können Unfallopfer ihren Schaden von der Versicherung auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Die Versicherung erstattet die geschätzten Reparaturkosten, die auf einem Gutachten oder Kostenvoranschlag basieren.

Fiktive Abrechnung: Ist das Legal?

Ja, die fiktive Abrechnung ist ein rechtlich anerkanntes Verfahren zur Regulierung eines KFZ-Schadens. Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) ist ein unabhängiges KFZ-Gutachten notwendig. Eine fiktive Abrechnung ist möglich, solange die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen. Andernfalls handelt es sich um einen Totalschaden.

Brauche Ich ein Gutachten oder Einen Kostenvoranschlag?

Für eine fiktive Abrechnung ist ein unabhängiges Gutachten eines KFZ-Sachverständigen erforderlich. Dieses Gutachten gibt Auskunft über Reparaturkosten, Nutzungsausfall und merkantile Wertminderung. Bei Bagatellschäden kann manchmal auch ein Kostenvoranschlag ausreichen. Ein Gutachten eignet sich jedoch besser, um Kürzungen seitens der Versicherung zu vermeiden.

Welche Schadenspositionen Werden Erstattet?

Bei einer fiktiven Abrechnung erstattet Ihnen die Versicherung folgende Schadenspositionen:

  • Netto-Reparaturkosten laut Schadensgutachten
  • Nutzungsausfall für die im Gutachten konkretisierte Ausfallzeit
  • Schadenersatz für die erlittene merkantile Wertminderung
  • Gutachterkosten (bei unverschuldetem Unfall)
  • Anwaltskosten (bei unverschuldetem Unfall)
  • Bereitstellungskosten
  • Stundenverrechnungssätze
  • Verbringungskosten
  • UPE-Aufschläge

Fiktive Abrechnung: Ein Beispiel

Nehmen wir an, die Netto-Reparaturkosten für Ihren beschädigten Audi A2 betragen schätzungsweise 3.000 €. Zusätzlich beläuft sich die Wertminderung auf 400 €. Aufgrund des Unfalls ist Ihr Audi außerdem für 5 Tage nicht nutzbar. Gemäß der Tabelle für den Nutzungsausfall für einen Audi A2 ergibt sich ein Nutzungsausfall von 34 € pro Tag, was bei 5 Ausfalltagen eine Gesamtsumme von 170 € ergibt.

In diesem Beispiel könnten Sie von Ihrer Versicherung einen Betrag von 3.570 € fordern, bestehend aus den Netto-Reparaturkosten, der Wertminderung und dem Nutzungsausfall.

Wann Ist Eine Fiktive Abrechnung Sinnvoll?

Ältere Fahrzeuge

Eine fiktive Abrechnung kann sich bei älteren Fahrzeugen lohnen, deren Wiederbeschaffungswert niedrig ist.

Ästhetische Schäden

Wenn der Schaden rein optisch ist und die Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt, ist die fiktive Abrechnung eine praktische Option.

Finanzielle Flexibilität

Manchmal liegt es im Interesse des Unfallopfers, den Schaden fiktiv abrechnen zu lassen, beispielsweise wenn das Fahrzeug ohnehin bald verkauft wird oder das Geld für andere Zwecke benötigt wird.

Ist Eine Fiktive Abrechnung Bei Einem Totalschaden Möglich?

Bei einem Totalschaden ist eine fiktive Abrechnung nicht möglich. In solchen Fällen zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs aus, genannt Wiederbeschaffungsaufwand.

Nachteile Der Fiktiven Abrechnung

Keine tatsächliche Reparatur

Ein wesentlicher Nachteil der fiktiven Abrechnung ist, dass der Schaden am Fahrzeug bestehen bleibt. Das bedeutet, dass sowohl sichtbare als auch möglicherweise nicht sichtbare Schäden nicht behoben werden.

Mögliche Kürzungen Seitens der Versicherung

Versicherungen versuchen oft, die erstatteten Beträge zu kürzen. Dies betrifft besonders die Stundenverrechnungssätze und andere spezifische Kostenpositionen. Ein detailliertes und professionelles Gutachten kann helfen, diese Kürzungen zu minimieren.

Nettoauszahlung

Bei der fiktiven Abrechnung wird nur der Nettobetrag der Reparaturkosten erstattet, das heißt, die Mehrwertsteuer wird nicht ausgezahlt. Dies kann den ausgezahlten Betrag erheblich reduzieren.

Diskussionen Über die Schadenshöhe

Es kann zu Diskussionen und Streitigkeiten mit der Versicherung über die Höhe der Schadenspositionen kommen. In solchen Fällen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht hilfreich sein, um Ihre Interessen zu vertreten.

Was Wird Abgezogen?

Bei einer fiktiven Abrechnung zieht die Versicherung in der Regel folgende Positionen ab:

  • Mehrwertsteuer: Es werden nur die Netto-Reparaturkosten erstattet.
  • Vorhandene Vorschäden: Bereits bestehende Schäden werden abgezogen.
  • Selbstbeteiligung: Diese wird von der Schadenssumme abgezogen.

Häufig Gestellte Fragen

Fiktive Abrechnung und Autoverkauf

Ja, es ist möglich, das Fahrzeug nach einer fiktiven Abrechnung zu verkaufen. Der Verkaufspreis kann jedoch aufgrund des nicht reparierten Schadens niedriger sein.

Streitpunkte bei der Fiktiven Abrechnung

  • Höhe der Schadenspositionen
  • Rechtmäßigkeit bestimmter Abzüge
  • Diskussionen über das Gutachten

Fazit

Die fiktive Abrechnung bietet eine flexible und schnelle Möglichkeit, nach einem Unfall an Ihr Geld zu kommen. Allerdings gibt es auch Nachteile, die Sie berücksichtigen sollten. Gutachten Plus+ unterstützt Sie mit professionellen und detaillierten KFZ-Gutachten, damit Sie eine reibungslose Abwicklung und eine faire Entschädigung erhalten.

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