Abschleppkosten nach Unfall: Wer übernimmt die Kosten & wie viel?

Nach einem Unfall müssen Abschleppkosten, Standgebühren und alle unfallbedingten Nebenkosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Erfahren Sie, welche Kosten Ihnen zustehen.

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Welche Abschleppkosten werden erstattet?

Abschleppen vom Unfallort

Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit ist, müssen die Kosten für das Abschleppen zum nächsten geeigneten Reparaturbetrieb von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Sie haben das Recht, eine bestimmte Werkstatt zu benennen.

Standgebühren und Bergungskosten

Standgebühren für die Zeit zwischen Unfall und Abschleppen werden ebenfalls erstattet. Bergungskosten – etwa wenn das Fahrzeug aus einem Graben oder von einem Hang geborgen werden muss – sind ebenfalls erstattungsfähig.

Transport zur Wunschwerkstatt

Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer bestimmten Werkstatt reparieren lassen möchten (freie Werkstattwahl), muss die Versicherung auch die Kosten für den Transport dorthin übernehmen – sofern die Strecke zumutbar ist.

Wie viel darf das Abschleppen kosten?

Übliche Preisspanne

Typische Preise: Grundpauschale 150–250 €, Kilometerpreis 2–5 €/km, Bergungszuschlag bei schwierigen Bedingungen 50–200 €. Insgesamt liegen die Kosten meist zwischen 200 € und 600 €.

Angemessenheit der Kosten

Die Kosten müssen angemessen sein. Wenn ein Abschleppunternehmen überhöhte Preise berechnet, kann die Versicherung die Kosten kürzen. Lassen Sie sich daher vorab eine Preisauskunft geben oder rufen Sie einen Pannendienst (z. B. ADAC).

Kürzung durch die Versicherung

Versicherungen kürzen Abschleppkosten gerne mit dem Argument, die Preise seien 'über ortsüblich'. Fordern Sie die Versicherung auf, die Kürzung konkret zu begründen und einen Vergleichspreis nachzuweisen.

Weitere unfallbedingte Nebenkosten

Unkostenpauschale

Zusätzlich zu den konkreten Kosten steht Ihnen eine Unkostenpauschale zu – in der Regel 25–30 €. Diese deckt Telefonate, Porto, Kopien und sonstige Aufwendungen.

Leihwagen und Nutzungsausfall

Solange Ihr Fahrzeug repariert wird, steht Ihnen ein gleichwertiger Leihwagen zu – oder eine Nutzungsausfallentschädigung von 25–100+ € pro Tag.

Gutachter- und Anwaltskosten

Die Kosten für den unabhängigen Gutachter und einen Anwalt werden vollständig von der Versicherung übernommen – inklusive Mehrwertsteuer.

So setzen Sie die Erstattung durch

1. Alle Rechnungen aufbewahren

Bewahren Sie jede Rechnung und Quittung auf: Abschlepprechnung, Standgebühren, Bergungskosten, Leihwagenrechnung. Ohne Belege keine Erstattung.

2. Schadensmeldung mit allen Positionen

Geben Sie in der Schadensmeldung alle Kostenpositionen an – nicht nur die Reparaturkosten. Viele Geschädigte vergessen Nebenkosten und lassen Geld liegen.

3. Kürzungen nicht hinnehmen

Wenn die Versicherung Kosten kürzt, widersprechen Sie schriftlich. Fordern Sie eine konkrete Begründung und Vergleichspreise.

Unser Fazit

Abschleppkosten und Nebenkosten sind vollumfänglich von der gegnerischen Versicherung zu tragen. Lassen Sie sich keine Position absprechen. Bewahren Sie alle Belege auf, melden Sie alle Kosten und wehren Sie sich gegen ungerechtfertigte Kürzungen.

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