Kostenloser Fachanwalt nach Unfall: Wer zahlt die Anwaltskosten?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall müssen Sie nicht auf anwaltliche Hilfe verzichten – die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten für Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht vollständig.

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Warum Sie nach einem Unfall einen Fachanwalt brauchen

Die Versicherung ist nicht Ihr Freund

Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen mit dem Ziel, die Schadensregulierung so kostengünstig wie möglich durchzuführen. Ohne anwaltliche Unterstützung sind Sie diesem professionellen Verhandlungsgegner strukturell unterlegen.

Statistik: Anwälte holen deutlich mehr heraus

Studien und Praxiserfahrung zeigen: Geschädigte mit anwaltlicher Vertretung erhalten im Schnitt 20–40 % höhere Entschädigungen als Geschädigte ohne Anwalt.

Wann ist ein Anwalt unverzichtbar?

Ein Anwalt ist unverzichtbar bei: Personenschäden, Streit über die Schuldfrage, wirtschaftlichem Totalschaden, Kürzungen durch die Versicherung, komplexen Schadenfällen, Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen.

Wer zahlt den Anwalt? Die rechtliche Grundlage

§ 249 Abs. 2 BGB – Schadensersatz in Geld

Nach § 249 Abs. 2 BGB hat der Schädiger den Zustand wiederherzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Dazu gehört nach ständiger BGH-Rechtsprechung auch die Kosten für die anwaltliche Vertretung des Geschädigten.

Voraussetzung: Unverschuldeter Unfall

Die Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung setzt voraus, dass der Unfall nicht von Ihnen verschuldet wurde und die Haftung dem Grunde nach geklärt ist. Bei 100 % unverschuldetem Unfall trägt die Versicherung 100 % der Anwaltskosten – inklusive Mehrwertsteuer.

Auch bei fiktiver Abrechnung

Auch wenn Sie sich für die fiktive Abrechnung entscheiden, hat die gegnerische Versicherung Ihre Anwaltskosten zu tragen. Die Abrechnungsart hat keinen Einfluss auf den Anspruch.

Welche Anwaltskosten werden übernommen?

Geschäftsgebühr nach RVG

Die Anwaltskosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Für die außergerichtliche Vertretung fällt eine Geschäftsgebühr an, die sich nach dem Streitwert richtet. Bei einem Schaden von 5.000 € liegt die Geschäftsgebühr bei ca. 300–500 € netto.

Gerichtskosten bei Klage

Wenn eine Klage erforderlich wird, fallen zusätzliche Kosten an: Gerichtsgebühren, Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren. Auch diese Kosten trägt die unterlegene Partei – also die gegnerische Versicherung.

Keine Kostenbeteiligung für Sie

Sie müssen keinen Cent an Anwaltskosten selbst tragen – vorausgesetzt, der Unfall war unverschuldet und die Haftung ist geklärt.

So finden Sie den richtigen Fachanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Achten Sie auf die Bezeichnung 'Fachanwalt für Verkehrsrecht'. Dieser Titel wird nur an Anwälte vergeben, die besondere theoretische und praktische Kenntnisse im Verkehrsrecht nachgewiesen haben.

Spezialisierung auf Schadensersatz

Nicht jeder Fachanwalt ist auch auf Schadensersatz nach Unfällen spezialisiert. Fragen Sie bei der Erstberatung, ob der Anwalt regelmäßig Geschädigte nach Verkehrsunfällen vertritt.

Kostenlose Erstberatung

Viele Verkehrsrechtsanwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an – insbesondere, wenn der Unfall unverschuldet war. Wir vermitteln Ihnen gerne einen spezialisierten Fachanwalt in Ihrer Region.

Unser Fazit

Ein kostenloser Fachanwalt ist Ihr stärkster Verbündeter nach einem unverschuldeten Unfall. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung – Sie haben kein finanzielles Risiko. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht holt deutlich mehr Entschädigung heraus, entlastet Sie bei der Abwicklung und wehrt sich gegen Kürzungen.

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