Unkostenpauschale nach Unfall: Höhe, Anspruch & Durchsetzung

Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen eine Unkostenpauschale von 25–30 € zu – für Telefonate, Porto, Kopien und sonstige Aufwendungen. Erfahren Sie, wie hoch die Pauschale ist und wie Sie sie geltend machen.

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Was ist die Unkostenpauschale?

Definition und rechtliche Grundlage

Die Unkostenpauschale – auch Auslagenpauschale genannt – ist ein pauschaler Ersatz für die Aufwendungen, die einem Geschädigten im Zusammenhang mit der Schadenregulierung entstehen. Die Pauschale ist in der ständigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt und wird ohne Einzelnachweis gezahlt.

Warum eine Pauschale und kein Einzelnachweis?

Die Geltendmachung einzelner Auslagen wäre für alle Beteiligten unzumutbar: Jedes Telefonat, jeder Brief, jede Kopie einzeln nachzuweisen, würde den Aufwand übersteigen. Daher hat die Rechtsprechung eine Pauschale entwickelt.

Wie hoch ist die Unkostenpauschale?

Übliche Höhe: 25–30 €

Die Unkostenpauschale beträgt in der Regel 25–30 €. Einige Gerichte erkennen bis zu 30 € an, andere 25 €. Die Pauschale ist nicht verhandelbar – sie steht Ihnen gesetzlich zu.

Wann kann die Pauschale höher sein?

In Ausnahmefällen kann eine höhere Pauschale angemessen sein – etwa wenn Sie außergewöhnlich hohe Aufwendungen hatten (zahlreiche Telefonate, umfangreicher Schriftverkehr, weite Fahrten zum Gutachter).

Wann steht Ihnen die Pauschale zu?

Bei jedem unverschuldeten Unfall

Die Unkostenpauschale steht Ihnen bei jedem unverschuldeten Verkehrsunfall zu – unabhängig von der Schadenshöhe. Auch bei Bagatellschäden unter 750 € haben Sie Anspruch auf die Pauschale.

Auch bei fiktiver Abrechnung

Auch wenn Sie fiktiv abrechnen, steht Ihnen die Unkostenpauschale zu. Sie ist nicht von der Abrechnungsart abhängig.

So setzen Sie die Pauschale durch

1. In der Schadensmeldung angeben

Geben Sie die Unkostenpauschale explizit in der Schadensmeldung an. Viele Geschädigte vergessen diesen Posten oder denken, er sei nicht erstattungsfähig.

2. Im Gutachten ausweisen lassen

Ein vollständiges, unabhängiges Gutachten weist die Unkostenpauschale als separate Position aus. Das ist die rechtssichere Grundlage für die Erstattung.

3. Kürzung nicht hinnehmen

Versicherungen kürzen die Pauschale manchmal oder verweigern sie ganz. Das ist unzulässig. Widersprechen Sie schriftlich und verweisen Sie auf die ständige Rechtsprechung.

Unser Fazit

Die Unkostenpauschale ist Ihr gutes Recht – 25–30 €, die Ihnen zustehen, ohne dass Sie Belege vorlegen müssen. Lassen Sie sich diesen Posten nicht absprechen. Geben Sie die Pauschale in der Schadensmeldung an und wehren Sie sich gegen Kürzungen.

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