Vor dem Nachweis den konkreten Verwendungszweck festlegen
Ein Nachweis soll eine bestimmte Frage beantworten. Möchten Sie den sichtbaren Reparaturzustand dokumentieren, Unterlagen für eine Rückfrage zusammenstellen oder eine Abweichung zur ursprünglichen Kalkulation erläutern? Nennen Sie diesen Zweck bereits bei der Anfrage. „Das Auto ist wieder fertig“ enthält noch keine genaue Aufgabe. Der Gutachter muss wissen, worauf sich die gewünschte Aussage beziehen soll und welche Grundlage vorhanden ist. Das kann ein früheres Gutachten, eine Reparaturrechnung oder eine geordnete Fotofolge aus der Werkstatt sein. Ein einziges Dokument beantwortet nicht automatisch jede denkbare spätere Frage.
Teilen Sie auch mit, wer den Nachweis angefordert hat und welche konkrete Information erfragt wird. Eine vorhandene schriftliche Anfrage kann hierfür hilfreicher sein als eine verkürzte mündliche Zusammenfassung. Daraus folgt keine Garantie, dass der Empfänger eine bestimmte Form der Bestätigung akzeptiert. Der vereinbarte Prüfungsumfang muss zu der tatsächlich möglichen Feststellung passen. Wenn eine rechtliche Einordnung benötigt wird, ist diese von der technischen Dokumentation zu trennen. So vermeiden Sie, einen umfangreichen Nachweis zu bestellen, obwohl zunächst nur ein klar benanntes Foto oder eine vollständige Rechnung fehlt.


