Was eine technische Plausibilitätsfrage konkret bedeutet
Die Frage lautet zunächst, ob dokumentierte Beschädigungen und die verfügbaren Angaben zum geschilderten Ereignis technisch zusammenpassen können. Sie ist von einer bloßen Reparaturkostenfrage zu unterscheiden. Eine Kalkulation beschreibt einen bestimmten Reparaturumfang; sie erklärt nicht automatisch jede Entstehungsursache. Nennen Sie deshalb, ob Sie die Höhe eines bereits zugeordneten Schadens wissen möchten oder ob die Zuordnung selbst offen ist. Eine präzise Anfrage hilft, den geeigneten Umfang des Gutachtens zu bestimmen.
Die DEKRA nennt in ihrer Beschreibung des Schadengutachtens unter anderem Angaben zur Plausibilität, zu Vorschäden und zum Fahrzeugzustand. Für Ihre Vorbereitung ist daraus vor allem die Trennung der Grundlagen hilfreich. Stellen Sie tatsächliche Beobachtungen, Angaben anderer Beteiligter und eigene Vermutungen getrennt dar. Wer nur den später entdeckten Kratzer gesehen hat, sollte nicht versehentlich als unmittelbarer Zeuge des Kontakts erscheinen. Ein technisches Gutachten kann fehlende Beobachtungen nicht durch erfundene Tatsachen ersetzen.
Auch eine nachvollziehbare technische Einordnung entscheidet nicht automatisch jede rechtliche Haftungsfrage. Wenn die Beteiligten den Ablauf unterschiedlich schildern, bleiben die jeweiligen Angaben erkennbar. Gutachten Plus+ klärt, welche technische Aussage anhand der vorhandenen Grundlagen sinnvoll bearbeitet werden kann. Für eine darüber hinausgehende Unfallrekonstruktion oder rechtliche Streitfrage kann ein anderer beziehungsweise ergänzender Auftrag nötig sein. Ein bestimmtes Ergebnis wird nicht schon bei der Terminvereinbarung versprochen.


