Serienausstattung, Sonderausstattung und spätere Nachrüstung unterscheiden
Für die Schadenaufnahme zählt die konkrete Ausführung Ihres Fahrzeugs. Eine Modellbezeichnung kann mehrere Ausstattungsstände umfassen. Nennen Sie deshalb bekannte Sonderausstattung und spätere Veränderungen ausdrücklich, statt nur auf den Namen der Baureihe zu verweisen. Besonders hilfreich ist eine Zuordnung zum betroffenen Bereich: Welche Leuchte, welches Rad oder welches Anbauteil war dort tatsächlich montiert? Eine erste Liste unterstützt die Vorbereitung; sie ersetzt die Feststellung am Fahrzeug nicht.
Trennen Sie ab Werk vorhandene Ausstattung von später eingebauten Teilen. Zu einer Nachrüstung gehören möglichst Hersteller, Produktbezeichnung, Einbauzeitpunkt und vorhandene Belege. Eine ähnliche Abbildung in einem Onlineangebot weist nicht nach, dass genau dieses Produkt an Ihrem Auto verbaut war. Wenn eine Kennzeichnung heute nicht lesbar ist, geben Sie dies an. Die Unklarheit lässt sich gegebenenfalls mit vorhandenen Dokumenten oder einer gezielten Untersuchung eingrenzen.
Auch der Zustand vor dem Schaden gehört zur Einordnung. Ein bereits beschädigtes Zubehörteil wird nicht allein durch eine neue Rechnung eines vergleichbaren Produkts als vorher neuwertig belegt. Beschreiben Sie bekannte Gebrauchsspuren und frühere Arbeiten offen. Für Kunden aus Menden geht es dabei um eine nachvollziehbare Fahrzeugbeschreibung, nicht um einen möglichst langen Katalog von Extras. Der Gutachtenumfang richtet sich weiterhin nach Auftrag, Befund und verfügbaren Grundlagen.


