Welche Bereiche am Abstellort tatsächlich erreichbar sind
Die erste Frage lautet: Kann das beschädigte Fahrzeug am heutigen Standort sicher und im erforderlichen Umfang betrachtet werden? Nennen Sie dazu nicht nur die Adresse in Hemer, sondern auch die Abstellbedingungen. Steht eine Fahrzeugseite unmittelbar an einer Wand, ist ein Tor verschlossen oder befindet sich das Auto zwischen anderen Gegenständen? Solche Informationen helfen, einen Termin sinnvoll vorzubereiten, ohne den technisch möglichen Umfang vorwegzunehmen.
Eine Aufnahme von vorn ersetzt keine Untersuchung einer unzugänglichen Rückseite. Auch gute Beleuchtung macht verdeckte oder blockierte Bereiche nicht sichtbar. Beschreiben Sie die Einschränkung konkret und fragen Sie, ob zunächst eine begrenzte Aufnahme oder ein anderer Besichtigungsplatz sinnvoll ist. Der Sachverständige soll erkennen können, welche Beobachtungen vor Ort möglich waren und welche Aussagen weitere Grundlagen benötigen. Ein vereinbarter Termin beseitigt räumliche Grenzen nicht automatisch.
Räumen Sie nur Dinge aus dem Weg, wenn dies gefahrlos und mit entsprechender Befugnis möglich ist. Beschädigte Fahrzeuge werden nicht eigenständig angehoben, abgestützt oder bewegt, um eine Fotoansicht herzustellen. Eine organisierte Zugänglichkeit ist hilfreich; ein improvisierter Eingriff kann dagegen Gefahren und zusätzliche Veränderungen verursachen. Bei unklarer Situation genügt zunächst eine Beschreibung oder gefahrlos angefertigte Standortübersicht zur Abstimmung.


