Jetzt den konkreten Schaden klären
Halten Sie Unfalltag, Fahrzeugtyp, aktuellen Standort, Fahrbereitschaft und den bisherigen Reparatur- oder Demontagestand bereit. Senden Sie möglichst ein Übersichtsbild, zwei bis drei Schadenfotos und sichtbare Warnmeldungen. Im direkten Gespräch klären wir Besichtigungsort, benötigte Prüfung, Unterlagen und Honorar, bevor Sie den Auftrag erteilen.
In Strausberg werden Besichtigungen im Stadtzentrum sowie in den Bereichen Vorstadt, Hegermühle und Strausberg Nord nach Termin vereinbart. Auch der Standort eines nicht fahrbereiten Fahrzeugs kann bei der Planung berücksichtigt werden.
Für die technische Aufnahme müssen Fahrzeug und Schadenbereiche sicher zugänglich sein. Vorab werden deshalb Abstellort, vorhandene Fotos und die wichtigsten Fahrzeugdaten abgestimmt.
Das Gutachten trennt festgestellte Unfallschäden, erkennbare Vorschäden und mögliche weiterführende Prüfhinweise. Dadurch bleiben Fotodokumentation und Kalkulationsweg nachvollziehbar.
Auch Motorradschäden können nach Abstimmung am sicheren Fahrzeugstandort aufgenommen werden. Teilen Sie mit, ob das Zweirad noch standsicher ist, geborgen wurde oder bereits in einer Werkstatt steht.
Motorrad nach einem Sturz nicht unnötig bewegen
Ein beschädigtes Motorrad muss standsicher abgestellt sein. Fahren Sie es nicht für den Besichtigungstermin und richten Sie verbogene Anbauteile nicht zurück. Fotos der Auffindesituation, Bergung und späteren Abstellung sollten zeitlich getrennt bleiben.
Teilen Sie ausgetretene Flüssigkeiten, klemmende Lenkung, beschädigte Räder oder lose Teile mit. Die weitere Handhabung richtet sich nach Sicherheit und technischem Zustand, nicht danach, ob der Motor noch startet.
Kontaktseite vollständig erfassen
Neben Verkleidung und Tank können Lenkerende, Hebel, Fußrasten, Auspuff, Motordeckel und Gepäcksysteme relevante Kontaktspuren tragen. Übersichtsbilder beider Fahrzeugseiten helfen, Sturzseite und Vorschäden zuzuordnen.
Schutzkleidung oder Helm sind eigenständige Gegenstände und werden nicht ohne Auftrag pauschal als Fahrzeugschaden kalkuliert. Vorhandene Beschädigungen und der weitere Prüfbedarf sollten dennoch getrennt dokumentiert und aufbewahrt werden.